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Ausnahmeregelung bei Thüringer Messeförderung für CeBIT 2012 in Hannover

Die Industrie- und Handelskammer Südthüringen (IHK) informiert, dass eine Förderung der Teilnahme als Aussteller an der Messe CeBIT vom 6. bis 10. März 2012 in Hannover kurzfristig für Thüringer KMU des verarbeitenden Gewerbes sowie Architektur- und Ingenieurbüros unabhängig vom Gründungsdatum möglich ist. Zusätzlich können Softwareentwickler im Rahmen der Ausnahmeregelung für die CeBIT bezuschusst werden. Die Ausnahmeregelung gilt sowohl für die einzelbetriebliche Beteiligung von Unternehmen als auch für die Beteiligung an Gemeinschaftsständen, welche zum Beispiel von der LEG (Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH) organisiert werden.

Antragsformulare finden Interessierte im Internet unter www.suhl.ihk.de – International – Förderprogramm der Außenwirtschaft. Ansprechpartner bei der IHK Südthüringen ist Tilo Werner, Tel. 03681 362-203.