Bundeskabinett beschließt Novelle des KWK-Gesetzes
Die Bundesregierung hat am 14. Dezember einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) beschlossen. Die Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen soll ausgeweitet werden, um deren Ausbau zu beschleunigen. Ziel ist es, den Anteil der Stromerzeugung in KWK-Anlagen von derzeit etwa 15 % bis zum Jahr 2020 auf 25 % anzuheben.
Durch die Novelle des KWKG soll die Förderung von Wärmenetzen ausgebaut werden. Darüber hinaus werden Wärmespeicher, Kältenetze und -speicher sowie Maßnahmen zur Nachrüstung von Kondensationskraftwerken förderfähig. Die Novelle soll außerdem die Förderung kleiner Blockheizkraftwerke und die Modernisierung bestehender KWK-Anlagen erleichtern.
Die Stromerzeugung von KWK-Anlagen wird auch künftig durch umlagenfinanzierte Zuschläge auf den marktmäßigen Strompreis gefördert. Der gesetzlich vorgesehene Deckel der Förderung von 750 Mio. Euro pro Jahr wird beibehalten. Das Gesetz führt unterhalb dieses Deckels zu einem Anstieg der Kosten der Förderung von ca. 100 Millionen Euro. KWK-Anlagen, die ab dem Jahr 2013 in den Anwendungsbereich des Emissionshandelsgesetzes fallen, erhalten als Ausgleich einen um 0,3 Cent/kWh höheren Zuschlag.

