Umlage zu Netznutzungsentgelten Strom muss kommen!
Die Umsetzung der sogenannten "Energiewende" wird in Ostdeutschland zu einer DER Standortfragen. Energie muss bezahlbar bleiben für Industrie und Bürger. Dabei spielt nicht nur der technologische Fortschritt eine Rolle, sondern auch der Um- und Ausbau der Stromnetze. Dem Osten Deutschlands droht in diesem Prozess eine einseitige Belastung.
Der Schwerpunkt der Produktion an erneuerbaren Energien befindet sich in Norddeutschland. Daraus ergibt sich zwangsläufig die Notwendigkeit des "Transports" in die bevölkerungsreichen und ökonomisch starken Ballungsgebiete in Süddeutschland.
Die Kosten für den notwendigen Ausbau und Betrieb der Stromnetze werden zur Zeit nur auf die regionalen Strompreise umgelegt. Der Anteil der Netzentgelte am Strompreis variiert stark je nach Verbrauchsgruppe, Region bzw. Abnahmefall und kann zwischen 10 und 25 Prozent liegen. Dabei gibt es Preisunterschiede von rund 400 Prozent zwischen günstigen und ungünstigen Netzbetreibern. Dabei liegen die durchschnittlichen Netzentgelte im Osten höher als im Westen, für den Bereich Industrie- und Gewerbekunden zum Beispiel um ca. 45 Prozent. Ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) im Osten mit einem Verbrauch von 7,5 Gigawattstunden pro Jahr kommt beispielsweise auf bis zu 100.000 Euro Mehrkosten im Jahr gegenüber einem Unternehmen in Südwestdeutschland. Die Kostenunterschiede verschlechtern zunehmend die Rahmenbedingungen und damit die Wettbewerbsfähigkeit.
Deshalb fordert die Landesgruppe Ost der SPD-Abgeordneten der ostdeutschen Länder im Deutschen Bundestag:
- bei den Investitionen zur Umsetzung der Energiewende die Kosten für Infrastrukturausbau paritätisch auf alle Regionen der Bundesrepublik zu verteilen;
- die beim Netzaufbau für die EE-Erzeugung derzet lokal vor Ort anfallenden hohen Kosten nicht einseitig den Unternehmen in den Erzeugerregionen aufzubürden;
- sich umgehend für die Einführung einer bundesweiten Umlage der Kosten der Netzintegration der EE und des Infrastrukturausbaus im Bereich der Netznutzungsentgelte einzusetzen;
- sich dabei an der bundesweiten Umlage beim Anschluss von Offshore-Windparks zu orientieren, für die dies längst vorgeschrieben ist;
- eine Prüfung des Systems vermiedener Netznutzungsentgelte auf den Weg zu bringen;
- außerdem eine Prüfung dahingehend, dass die Gewerbesteuereinnahmen vollständig am Ort der Energieproduktion verbleiben.

