Einfuhrliste
Nicht alle Waren können problemlos in die Bundesrepublik Deutschland aus anderen Ländern eingeführt werden. Die Einfuhrliste ist eine Übersicht der Waren (nach Kapiteln bzw. Warennummern), für die bei der Einfuhr in die Europäische Gemeinschaft eine Genehmigung erforderlich ist. Bei dieser Genehmigungspflicht kann es sich um Einfuhrlizenzen, Einfuhrkontrollmeldungen, Überwachungsdokumente oder Einfuhrgenehmigungen handeln. Für manche Waren gelten zusätzlich Mengenbeschränkungen.
Fehlt die vorgeschriebene Genehmigung oder entspricht die Lieferung nicht der Genehmigung (andere Ware, anderes Ursprungsland, höhere Stückzahl), ist ein Import der Waren nicht möglich. Diverse landwirtschaftliche Produkte sowie Waren des Lebensmittel- bzw. Nahrungsmittelbereichs - so genannte Marktordnungswaren - unterliegen einer besonderen Kontrolle der Europäischen Gemeinschaft. Die Marktordnungswaren sind in dieser Übersicht nicht aufgelistet.

