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Wählen

Hier finden Sie alle Informationen rund um das Wahlverfahren.

Die Wahl zur Vollversammlung ist eine Briefwahl. Die Briefwahlunterlagen werden jedem IHK-Zugehörigen Ende September 2012 unaufgefordert zugeschickt.

 

Den ausgefüllten Stimmzettel müssen Sie dann nur in dem beigefügten Briefumschlag an den Wahlausschuss bis zum 26.10.2012, 14.00 Uhr zurücksenden. Das Porto übernimmt die IHK.




 

1. Die Wahl erfolgt schriftlich als Briefwahl (§ 12 WO).

 

2. Die den Wahlberechtigten zugesandten Wahlunterlagen (Wahlumschlag mit Stimmzettel,

    Wahlschein) sind im Rücksendeumschlag an den Wahlausschuss in der Zeit

 

            von Samstag,            29.09.2012

            bis  Freitag,               26.10.2012, 14:00 Uhr

 

    zu senden (Posteingang beim Wahlausschuss).

 

3. Der Wahlberechtigte kennzeichnet die von ihm gewählten Bewerber durch Ankreuzen. Er darf

    höchstens so viele Bewerber ankreuzen, wie in der Wahlgruppe und im Wahlbezirk zu wählen

    sind.

   

    Ungültig sind Stimmzettel,

 

-  die Zusätze, Streichungen oder Vorbehalte aufweisen;

-  die die Absicht des Wählers nicht klar erkennen lassen;

-  auf denen mehr Bewerber angekreuzt sind, als in der Wahlgruppe und dem  Wahlbezirk

   zu wählen sind;

-  die nicht in einem verschlossenen Umschlag eingehen.

 

  Sind in einem Umschlag mehrere Stimmzettel enthalten, ist er als ein Stimmzettel zu  

  werten,  wenn die Kennzeichnung gleichlautend oder nur einer von ihnen gekennzeichnet

  ist, andernfalls sind sie sämtlich ungültig.

 

  Rücksendumschläge, die lediglich den Wahlumschlag, nicht jedoch den Wahlschein

  enthalten, werden zurückgewiesen. Das gilt auch, falls der Wahlschein im Wahlumschlag

  versendet wurde oder nicht vollständig ausgefüllt ist.

 

4. Gewählt sind in den einzelnen Wahlgruppen und Wahlbezirken diejenigen Bewerber, welche die

    meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, welches ein

    Mitglied des Wahlausschusses zieht, das gleiche gilt für die Festlegung der Nachfolge-

    mitglieder.

 

Für Rückfragen: Geschäftsstelle des Wahlausschusses

 

Die Geschäftsstelle des Wahlausschusses befindet sich in der

 

Hauptgeschäftsstelle der

Industrie- und Handelskammer Südthüringen,

Hauptstraße 33,

8529 Suhl-Mäbendorf,

 

Telefon: 03681 362-412   

Telefax: 03681 362-300.

Wahlberechtigt ist jedes IHK-zugehörige Unternehmen. Gewählt wird innerhalb der Wahlgruppe / des Wahlbezirks, der / dem man selbst angehört. Jedes IHK-Mitglied hat dabei unabhängig von der Höhe des Beitrags und der Größe des Unternehmens eine Stimme.

 

Ausgeübt wird das Wahlrecht für IHK zugehörige Unternehmerinnen und Unternehmer von diesen selbst, für juristische Personen durch eine Person, die allein oder zusammen mit anderen zur gesetzliche Vertretung befugt ist (zum Beispiel Geschäftsführer, Vorstand) oder durch im Handelsregister eingetragene Prokuristen bzw. durch besonders bestellte Bevollmächtigte.

 

Nur diejenigen IHK-Zugehörigen, die in eine Wählerliste eingetragen sind, sind wahlberechtigt. Daneben ist in den Wählerlisten festgelegt, in welcher Wahlgruppe und in welchem Wahlbezirk man wahlberechtigt und wählbar ist. Neue Unternehmen, die noch nicht in eine Wählerliste eingetragen sind, können unter bestimmten Voraussetzungen auch ihr Stimmrecht ausüben.

 

 

Nur diejenigen IHK-Zugehörigen, die in eine Wählerliste eingetragen sind, sind wahlberechtigt und wählbar. Daneben ist in den Wählerlisten fetsgelegt, in welcher Wahlgruppe und in welchem Wahlbezirk man wahlberechtigt und wählbar ist.

 

Neue Unternehmen, die noch nicht in eine Wählerliste eingetragen sind, können unter bestimmten Voraussetzungen auch ihr Stimmrecht ausüben.