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Fachkundeprüfung Taxi- und Mietwagenverkehr

Hier finden Sie alle Details rund um die Fachkundeprüfung Taxi und Mietwagen sowie das Anmeldeformular, eine Auflistung der Schulungsveranstalter und Literatur zur Vorbereitung auf die Prüfung.

Hier finden Sie die aktuellen Prüfungstermine für die Fachkundeprüfung Verkehr.




Wer als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung der für den Betriebssitz zuständigen Behörde. Dies sind die unteren Verkehrsbehörden (Landratsämter bzw. Stadtverwaltung). Eine Auflistung der Behörden finden Sie am Ende des Dokuments.

Voraussetzung für die Genehmigungserteilung ist neben

  • der Zuverlässigkeit und
  • der finanziellen Leistungsfähigkeit,
  • dass der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person die fachliche Eignung zur Führung eines Unternehmens des Taxen- und Mietwagenverkehrs nachweist. 

Der Nachweis über die Eignung zur Führung eines Unternehmens des Taxen- und Mietwagenverkehrs ist in der Regel durch das Ablegen einer Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer zu erbingen (Ausnahmen siehe 2.1).

Sie brauchen keine Eignungsprüfung abzulegen,

  • wenn Sie eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in Unternehmen des Taxen- bzw. Mietwagenverkehrs nachweisen können. Die Tätigkeit muss die zur Führung eines Unternehmens des Taxen- und Mietwagenverkehrs erforderlichen Kenntnisse auf den maßgeblichen Sachgebieten (siehe Sachgebietsliste Taxi und Mietwagen unter "Downloads") vermittelt haben. Das Ende dieser Tätigkeit darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Sie ist der IHK, in deren Zuständigkeitsbereich der Unternehmer seinen Sitz hat, grundsätzlich durch schriftliche Zeugnisse der Unternehmen, in denen sie geleistet wurde, nachzuweisen,

 

  • wenn Sie als Unternehmer die erneute Erteilung einer auslaufenden Genehmigung beantragen,

 

  • wenn Sie als Unternehmer die Erteilung einer weiteren gleichartigen Genehmigung beantragen,

 

  • wenn Sie als Unternehmer mit einer Genehmigung für den Straßenpersonenverkehr, ausgenommen den Taxen- und Mietwagenverkehr, eine Genehmigung für den Verkehr mit Taxen oder Mietwagen beantragen,

 

  • wenn Sie als Unternehmer mit einer Genehmigung für den Verkehr mit Taxen eine Genehmigung für den Verkehr mit Mietwagen beantragen,

 

  • wenn Sie als Unternehmer mit einer Genehmigung für den Verkehr mit Mietwagen eine Genehmigung für den Verkehr mit Taxen beantragen,

 

  • wenn Sie den Abschluss einer der folgenenden Ausbildungen/Studienabschlüsse nachweisen können:
    • Kaufmann/Kauffrau im Eisenbahn-/Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr
    • Verkehrsfachwirt(in)
    • Betriebswirt(in) (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen
    • Diplom-Betriebswirt(in) im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik an der Fachhochschule Heilbronn
    • Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsfach Personenverkehr der Hochschule Heilbronn
    • Diplom-Verkehrswirtschaftler(in) der Technischen Universität Dresden.

Kommen die vorgenannten Befreiungen für Sie nicht in Betracht, so können Sie den Eignungsnachweis durch Ablegen einer Prüfung bei der IHK erbringen. Die Prüfung besteht in der Regel aus zwei schriftlichen Teilen (Bearbeitungszeit insg. zwei Stunden) und einem bis zu einer halben Stunde je Prüfling dauernden mündlichen Teil. Die Prüfung umfasst die in der Sachgebietsliste Taxi und Mietwagen (siehe Downloads) enthaltenen Themengebiete.

Die Teilnahme an der Eignungsprüfung macht eine eingehende fachliche Vorbereitung erforderlich. Art und Umfang der Vorbereitung sind Ihnen freigestellt. Folgende Veranstalter haben uns mitgeteilt, dass sie in eigener Verantwortung Kurse zur Vorbereitung auf die Prüfung durchführen. Wir weisen darauf hin, dass die bei der Prüfung verwendeten Fragebögen den Lehrgangsveranstaltern bei der Vorbereitung nicht zur Verfügung stehen. Termine, Preise und weitere Informationen erhalten Sie direkt bei den Veranstaltern:

Hinweise folgen

Wenn Sie sich über einen Kursveranstalter auf die Prüfung vorbereiten, empfehlen wir Ihnen, das erforderliche Lehrmaterial mit dem Veranstalter abzusprechen.

Über den Buchhandel oder direkt zu beziehen:

"Fachkunde und Prüfung für den Taxi- und Mietwagenunternehmer"
Lehrbuch für Grundlagen der Prüfungssachgebiete
Autor: Thomas Grätz
ISBN 3-574-24032-5
Verlag Heinrich Vogel, München
Telefon 01805 262618
Internet www.heinrich-vogel-shop.de

"Das Taxi-Unternehmen in der Praxis"
Leitfaden zur Betriebsführung;
(incl. Sonderteil Kostenkalkulation)
Autoren: Hans Meißner, Claus Mattern.
ISBN 3-574-24030-9
Verlag Heinrich Vogel, München
Telefon 01805 262618
Internet www.heinrich-vogel-shop.de

"BO Kraft: Kommentar"
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
Autor: Dr. Gerhard Hole
ISBN 3-574-24015-5
Verlag Heinrich Vogel, München
Telefon 01805 262618
Internet www.heinrich-vogel-shop.de

"Rechnen im Verkehrsgewerbe"
Formeln, Praxisbeispiele, Lösungswege
Artikel-Nr. 26024
ISBN 3-574-26024-5
Verlag Heinrich Vogel, München
Telefon 01805 262618
Internet www.heinrich-vogel-shop.de  

Die IHK Südthüringen ist zuständig für die Bewerber, die ihren ständigen Wohnsitz in den Landkreisen Hildburghausen, Ilm-Kreis, Schmalkalden-Meiningen, Sonneberg und der Kreisfreien Stadt Suhl haben. Unter der Rubrik 'Downloads' finden Sie das Anmeldeformular und eine unverbindliche Terminliste.

Die Einladung wird 14 Tage vor dem Prüfungstermin versandt. Falls Sie den Termin nicht wahrnehmen können, benachrichtigen Sie bitte die IHK. Die Anmeldung ist mit Erhalt der schriftlichen Einladung verbindlich. Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der IHK.

Die Prüfungsgebühr ist am Tag der Prüfung direkt an der Kasse der IHK Südthüringen in Bar oder per EC Karte (PIN) zu zahlen.  

Hinweis zum Ausländerrecht
Der Nachweis der fachlichen Eignung berechtigt nicht automatisch zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit nach dem Ausländerrecht. Betroffene Nicht-EU-Bürger sollten sich deshalb vorab bei der Ausländerbehörde informieren.

Bei Fragen zur Erlaubnis- bzw. Lizenzerteilung wenden Sie sich bitte an die für Sie örtlich zuständige Erlaubnisbehörde: