Fachkundeprüfung Straßenpersonenverkehr, ausgenommen des Taxi- und Mietwagenverkehr (Omnibus)
Hier finden Sie die aktuellen Prüfungstermine für die Fachkundeprüfung Verkehr.
Wer als Unternehmer Omnibusverkehr betreiben oder mit Personenkraftwagen Ausflugsfahrten, Ferienzielreisen bzw. Linienverkehr durchführen will, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Behörde. Dies ist das Landratsamt bzw. bei kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Für Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen ist die Genehmigungsbehörde zuständig, in deren Bezirk der Verkehr ausschließlich betrieben werden soll, beziehungsweise in deren Bezirk die Linie ihren Ausgangspunkt hat. Für Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen ist die Genehmigungsbehörde zuständig, in deren Bezirk der Unternehmer seinen Sitz oder seine Niederlassung im Sinne des Handelsrechts hat.
Voraussetzung für die Genehmigungserteilung ist neben der Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit, dass der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person die fachliche Eignung zur Führung eines Unternehmens des Straßenpersonenverkehrs, ausgenommen des Taxen- und Mietwagenverkehrs nachweist.
Der Nachweis über die Eignung zur Führung eines Unternehmens des Straßenpersonenverkehrs, ausgenommen des Taxen- und Mietwagenverkehrs ist in der Regel durch Ablegen einer Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer zu erbringen (Ausnahmen siehe folgender Abschnitt).
Sie brauchen keine Eignungsprüfung abzulegen,
- wenn Sie in dem Zeitraum von zehn Jahren vor dem 4. Dezember 2009 (d.h. mindestens im Zeitraum vom 4. Dezember 1999 bis zum 4. Dezember 2009) ohne Unterbrechung eine leitende Tätigkeit in Unternehmen des gewerblichen Personenverkehrs in einem oder mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union nachweisen können (Art. 9 VO (EG) Nr. 1071/09). Die Tätigkeit muss die zur Führung eines Personenkraftverkehrsunternehmens erforderlichen Kenntnisse (siehe "Sachgebietsliste" in der Rubrik 'Downloads') vermittelt haben. Sie sind der zuständigen Industrie- und Handelskammer grundsätzlich durch schriftliche Zeugnisse nachzuweisen,
- wenn Sie bereits als Unternehmer über eine Genehmigung für Verkehre der oben genannten Art verfügen und die erneute Erteilung Ihrer ausgelaufenen Genehmigung eine weitere gleichartige Genehmigung oder eine Genehmigung für eine andere Verkehrsart oder Verkehrsform beantragen wollen.
- wenn Sie den Abschluss einer der folgenden Ausbildungen/Studienabschlüsse nachweisen können:
- Kaufmann/Kauffrau im Eisenbahn-/Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr
- Verkehrsfachwirt(in)
- Betriebswirt(in) (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen
- Diplom-Betriebswirt(in) im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik an der Fachhochschule Heilbronn
- Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsfach Personenverkehr der Hochschule Heilbronn
- Diplom-Verkehrswirtschaftler(in) der Technischen Universität Dresden.
- wenn Sie der Genehmigungsbehörde Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstige Befähigungsnachweise für die Beförderung von Personen im Straßenverkehr aus Mitgliedstaaten der EU nachweisen, und diese in unmittelbarer Anwendung der Artikel 8 bis 10 und unter Beachtung der Maßnahmen zur Förderung der Niederlassungsfreiheit nach Artikel 12 der Richtlinie 96/26/EG in der jeweils geltenden Fassung entsprechen.
Kommen die vorgenannten Befreiungen für Sie nicht in Betracht, so können Sie den Eignungsnachweis durch Ablegen einer Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer erbringen. Die Prüfung besteht in der Regel aus zwei schriftlichen Teilen (Bearbeitungszeit jeweils zwei Stunden) und einem bis zu einer halben Stunde je Prüfling dauernden mündlichen Teil. Die für die Prüfung relevanten Themen finden Sie in der Sachgebietsliste unter 'Downloads'.
Die Teilnahme an der Eignungsprüfung macht eine eingehende fachliche Vorbereitung erforderlich. Art und Umfang der Vorbereitung sind Ihnen freigestellt. Folgende Veranstalter haben uns mitgeteilt, dass sie in eigener Verantwortung Kurse zur Vorbereitung auf die Prüfung durchführen. Wir weisen darauf hin, dass die bei der Prüfung verwendeten Fragebögen den Lehrgangsveranstaltern bei der Vorbereitung nicht zur Verfügung stehen. Termine, Preise und weitere Informationen erhalten Sie direkt bei den Veranstaltern.
Wenn Sie sich über einen Kursveranstalter auf die Prüfung vorbereiten, empfehlen wir Ihnen, das erforderliche Lehrmaterial mit dem Veranstalter abzusprechen.
Über den Buchhandel oder direkt zu beziehen:
"Der Omnibusunternehmer"
Leitfaden für die Fachkundeprüfung
Autor: Johannes Krems
ISBN 3-574-24025-2
Verlag Heinrich Vogel, München
Telefon 0180 5262618
Internet www.heinrich-vogel-shop.de
"BO Kraft: Kommentar"
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
Autor: Dr. Gerhard Hole
ISBN 3-574-24015-5
Verlag Heinrich Vogel, München
Telefon 0180 5262618
Internet www.heinrich-vogel-shop.de
"Grenzüberschreitender Omnibusverkehr", Loseblattsammlung
Autoren: Burgmann, Haseleu, Schilling
ISBN 3-574-24020-1
Verlag Heinrich Vogel, München
Telefon 0180 5262618
Internet www.heinrich-vogel-shop.de
"Rechnen im Verkehrsgewerbe"
Formeln, Praxisbeispiele, Lösungswege
Artikel-Nr. 26024
ISBN 3-574-26024-5
Verlag Heinrich Vogel, München
Telefon 01805 262618
Internet www.heinrich-vogel-shop.de
Die IHK Südthüringen ist zuständig für die Bewerber, die ihren ständigen Wohnsitz in den Landkreisen Hildburghausen, Ilm-Kreis, Schmalkalden-Meiningen, Sonneberg und der Kreisfreien Stadt Suhl haben. Unter der Rubrik 'Downloads' finden Sie das Anmeldeformular und eine unverbindliche Terminliste.
Die Einladung wird 14 Tage vor dem Prüfungstermin versandt. Falls Sie den Termin nicht wahrnehmen können, benachrichtigen Sie bitte die IHK. Die Anmeldung ist mit Erhalt der schriftlichen Einladung verbindlich. Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der IHK.
Die Prüfungsgebühr ist am Tag der Prüfung direkt an der Kasse der IHK Südthüringen in Bar oder per EC Karte (PIN) zu zahlen.
Hinweis zum Ausländerrecht
Der Nachweis der fachlichen Eignung berechtigt nicht automatisch zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit nach dem Ausländerrecht. Betroffene Nicht-EU-Bürger sollten sich deshalb vorab bei der Ausländerbehörde informieren.
Bei Fragen zur Erlaubnis- bzw. Lizenzerteilung wenden Sie sich bitte an die für Sie örtlich zuständige Erlaubnisbehörde (untere Verkehrsbehörden):
Zukünftig müssen Fahrerinnen und Fahrer, die Werk-, Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, eine besondere Qualifizierung nachweisen, um in diesen Bereichen selbstständig oder abhängig tätig sein zu dürfen. Betroffen sind Fahrerinnen und Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen im Güterkraft- und Werkverkehr oder von Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen im Personenverkehr.
Führerscheinneulinge (Erwerb des Führerscheins der "D"-Klasse nach dem 10. September 2008, bei den "C"-Führerscheinen nach dem 10. September 2009) müssen eine Grundqualifikation mit praktischer und theorethischer Prüfung oder eine beschleunigte Grundqualifikation mit einer theoretischen Prüfung ablegen. Führerscheininhaber (Erwerb vor den genannten Stichtagen) müssen lediglich an Weiterbildungsschulungen teilnehmen.

