Honorar-Finanzanlagenberater und Honoraranlageberater
Honorar-Finanzanlagenberater müssen seit dem Inkrafttreten des Honoraranlageberatungsgesetz im August 2014 neue berufliche Regeln befolgen.
Wer im Sinne von § 34f GewO gegen ein Honorar des Anlegers gewerblich zu Finanzanlageprodukten beraten möchte, benötigt hierfür seit dem 1. August 2014 eine gewerberechtliche Erlaubnis.
Ebenso wie für Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO besteht für Honorar-Finanzanlagenberater eine Pflicht zur Eintragung in das Vermittlerregister nach § 11a GewO unverzüglich nach Tätigkeitsaufnahme.
Hier finden Sie alle notwendigen Informationen zum Honoraranlageberatungsgesetz (HAnlBG)... mehr
Hier finden Sie das Formular für die Registrierung, Änderung oder Löschung von Arbeitnehmern im Vermittlerregister.... mehr
Honoraranlageberatungsgesetz (HAnlBG)
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Formular für Registrierung, Änderung oder Löschung von Arbeitnehmern im Vermittlerregister
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