Neue Regelungen für Versicherungsvermittler und -berater - Umsetzung der IDD
Die gesetzlichen Regelungen zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb (so genannte IDD-Richtlinie) in nationales Recht wurden durch Änderungen der Gewerbeordnung, des Versicherungsaufsichtsgesetzes und des Versicherungsvertragsgesetzes getroffen.
Die IDD-Richtlinie trat an die Stelle der Richtlinie über Versicherungsvermittlung aus dem Jahr 2002 und enthält im Vergleich zu dieser zusätzliche Anforderungen zur Berufsausübung wie z. B. eine Pflicht zur Weiterbildung, weitergehende Pflichten zur Information und Beratung des Kunden, Regelungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten und zur Streitbeilegung.
Das Gesetz zur Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD-Umsetzungsgesetz) wurde am 28. Juli 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist am 23. Februar 2018 in Kraft getretenen.
- Dokumentation: das Gesetz zur Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) finden Sie hier
Einzelheiten zur Umsetzung des Gesetzes werden in einer überarbeiteten Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb (VersVermV) geregelt, die der Gesetzgeber am 23. November 2018 beschlossen hat.
Die neue Verordnung vom 17. Dezember 2018 wurde am 19. Dezember 2018 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist am Tag nach der Verkündung (20. Dezember 2018) in Kraft getreten (BGBl. 2018 Teil I Nr. 46 vom 19. Dezember 2018, S. 2483 ff.).
- Dokumentation: die überarbeitete Versicherungsvermittlungsverordnung - VersVermV finden Sie hier
Bezeichnung | Größe in Bytes |   |
---|---|---|
Neue Regeln für Versicherungsvermittler und -berater - Umsetzung der IDD | 638.384 |
![]() |